Förderung für Dorferneuerung beantragen
Leistungsbeschreibung
Das Förderprogramm "Dorferneuerung" ist ein Teil der sogenannten Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes".
In Orten, die in dieses Programm aufgenommen werden, können etwa vier bis sechs Jahre lang Maßnahmen auf der Grundlage der Förderrichtlinie (mit)finanziert werden.
Zuständige Stelle
Anträge sind über die Stadt oder Gemeinde an das zuständige Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten zu richten. Hier finden Sie weitere Informationen.
Die Fachaufsicht über die Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten hat das Landesverwaltungsamt.
Kontakt
Fax: 0345 514-2663
E-Mail: [email protected]
Web: www.lvwa.sachsen-anhalt.de
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr
Hinweis:
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.
Öffnungszeiten
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr
Hinweis:
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.
Formulare
Weitere Antragsformulare finden Sie in unserem Formularpool.