Fischereiabgabe zahlen
Wenn Sie sich einen Fischereischein ausstellen lassen, müssen Sie zusätzlich zur Gebühr die Fischereiabgabe entrichten.
Leistungsbeschreibung
Die Fischereiabgabe müssen Sie zusammen mit der Gebühr für den Fischereischein zahlen. Sie wird für Maßnahmen des Fischereischutzes, des Fischartenschutzes, der Fischereiforschung und für besondere Maßnahmen der fischereilichen Hege verwendet.
Voraussetzungen
Bitte beachten Sie die Voraussetzungen für die Ausstellung eines Fischereischeins.
Erforderliche Unterlagen
Bitte beachten Sie die erforderlichen Unterlagen für die Ausstellung eines Fischereischeins.
Zuständige Stelle
Zuständig sind die unteren Fischereibehörden.
Verfahrensablauf
Bitte beachten Sie den Verfahrensablauf für die Ausstellung eines Fischereischeins.
Kontakt
Fax: 03491 806-1590
E-Mail: [email protected]
Web: https://www.landkreis-wittenberg.de
Sprechzeiten der Fachdienste:
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr
Information des Landkreises Wittenberg:
Montag
08:30 - 17:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 14:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:30 - 14:00 Uhr
Öffnungszeiten
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